Sicherheitsvorgaben für Passagiere
Verbotene Gegenstände im Gepäck
Um die Sicherheit aller Reisenden zu gewährleisten und den internationalen Vorschriften zu entsprechen, dürfen bestimmte Gegenstände weder im Hand- noch im Aufgabegepäck transportiert werden. Zu den verbotenen Objekten gehören:
- Gepäckstücke mit integrierten Alarmsystemen, wie Aktenkoffer
- Explosives Material, darunter Feuerwerkskörper oder Signalraketen
- Gaskartuschen, beispielsweise für Campingbedarf oder Pfefferspray
- Entzündbare Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Farben oder Lösungsmittel
- Leicht entzündliche Materialien, wie etwa Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase freisetzen
- Oxidierende Stoffe, darunter Bleichmittel und Peroxide
- Giftige oder infektiöse Materialien, wie Quecksilber oder biologische Proben
- Radioaktive Materialien oder Geräte
- Ätzende Chemikalien, einschließlich Säuren, Laugen und nassen Batterien
- Gegenstände mit starker magnetischer Wirkung
- Werkzeuge oder Geräte, die mit Kraftstoff in Kontakt waren, selbst bei geringsten Restmengen